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Häufig gestellte Fragen - FAQs

Willkommen im FAQ-Bereich für den offenen Aufruf für innovative Projekte . Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wenn Sie die gewünschten Informationen nicht finden können, kontaktieren Sie uns bitte unter info@futourisme.com

  1. Kann ich als einzelnes KMU teilnehmen?

  2. Ja, einzelne kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Tourismussektor gemäß der EU-Empfehlung 2003/361 können teilnehmen. Die spezifischen Kriterien finden Sie in Abschnitt 2.1 „Zulassungskriterien“.

  3. Ist es möglich, als Partnerschaft teilzunehmen?

  4. Ja, Partnerschaften können teilnehmen: Partnerschaften von 2-4 Tourismus-KMUs sowie Partnerschaften von 2-4 Organisationen, die mindestens ein Tourismus-KMU und eine öffentliche oder private Organisation umfassen. Partnerschaften, die ein Projekt einreichen, müssen einen Antragskoordinator benennen, der für die Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen über die offizielle Website des Projekts verantwortlich ist.

  5. Können Partnerschaften aus Organisationen verschiedener Nationalitäten bestehen?

  6. Nein, das ist nicht möglich. Das Vergabeverfahren wird auf nationaler Ebene durchgeführt, daher müssen Partnerschaften aus Organisationen desselben Landes bestehen.

  7. Wie viele Projekte werden ausgezeichnet?

  8. Es werden 60 Projekte ausgezeichnet, die digitale Innovation und Nachhaltigkeit unter europäischen Tourismus-KMUs fördern. Jedes innovative Projekt erhält eine maximale Pauschalsumme von 30.000 € (ohne MwSt.). Für jedes teilnehmende Land (Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien) werden 12 Projekte ausgewählt.

  9. Kann ich in einem anderen Land als meinem eigenen ausgewählt werden?

  10. Nein, Sie können nur von Ihrem Heimatland ausgewählt werden, auch wenn ein anderes Land weniger Projekte als erforderlich auswählt.

  11. Gibt es Teilnahmebeschränkungen?

  12. Alle Teilnahmebeschränkungen sind in Abschnitt 2.1.1 „Teilnahmebeschränkungen“ aufgeführt. Im Allgemeinen können KMUs nicht teilnehmen, wenn sie:

  13. Insolvenz anmelden oder sich in Liquidations-/Insolvenzverfahren befinden;
    sich aufgrund nationaler Verfahren in ähnlichen Situationen befinden;
    nicht den Vorschriften entsprechen;
    keine ordnungsgemäßen Buchhaltungsunterlagen führen.
    Was ist die Frist für die Einreichung von Bewerbungen?

  14. Der Einreichungszeitraum für Projektvorschläge ist vom 16. September 2024, 09:00 Uhr MEZ, bis zum 27. November 2024, 17:00 Uhr MEZ.

  15. Welche Dokumente sind für den Antrag erforderlich?

  16. Der Antrag muss enthalten:

  17. Antragsformular-Vorlage – ANHANG I (ANHANG Ia für Partnerschaften oder ANHANG Ib für einzelne KMUs). Es muss nicht hochgeladen werden, da es im Online-Antragsformular enthalten ist.
    Projektplan – ANHANG II: Details zu den Projektaktivitäten, Ergebnissen und Kosten. Muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei Partnerschaften ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Koordinators erforderlich. Es gibt separate Registerkarten für Anträge einzelner KMUs und Partnerschaften.
    Unternehmensregisterzertifikat(e). Bei Partnerschaften müssen alle Zertifikate in einer Datei zusammengefasst werden.
    Ehrenerklärung – ANHANG III, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter. Bei Partnerschaften muss jedes Mitglied ein separates Dokument unterzeichnen, aber alle müssen in einer Datei zusammengefasst und hochgeladen werden. Detailliertere Informationen finden Sie in Abschnitt 3.2 „Einreichungsprozess“. Sie können die ANHÄNGE I, II und III auch hier herunterladen.
    Sind zusätzliche Dokumente, die das innovative Projekt erklären, obligatorisch?

  18. Nein, zusätzliche Dokumentationen zum innovativen Projekt sind nicht obligatorisch. Sie sind optional und müssen in einer Datei enthalten sein.

  19. Wann werden die Ergebnisse der Auswahl bekannt gegeben?

  20. Die Veröffentlichung der Listen der ausgewählten KMUs erfolgt im Januar 2025. Sie können Abschnitt 7 „Kalender“ für ungefähre Daten einsehen.

  21. Wie werden die Gelder zugeteilt?

  22. Die Zahlungen erfolgen durch Pauschalsummen, was bedeutet, dass die Finanzierung in festen und vorher festgelegten Beträgen zu bestimmten Phasen des Projekts bereitgestellt wird. Sie erhalten die erste Vorfinanzierung von 20 % mit Beginn des innovativen Projekts. Nach Abschluss des Projekts müssen die ausgezeichneten KMUs/Partnerschaften den Abschlussbericht innerhalb von zwei Monaten nach Projektende gemäß dem IPA einreichen. Nach Annahme des Abschlussberichts wird der verbleibende Betrag von 50 % der gesamten Pauschalsumme innerhalb von 60 Kalendertagen ausgezahlt.

  23. Innerhalb welchen Zeitrahmens müssen die ausgewählten Projekte umgesetzt werden?

  24. Das Projekt muss innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten umgesetzt werden, und es sind auch 2 Monate für die Berichterstattung gemäß der Umsetzungsplanvereinbarung erforderlich, die unterzeichnet wird, um die Umsetzungsphase der innovativen Projekte zu beginnen. Der Koordinator und der nationale fuTOURISME-Projektpartner. Die ausgewählten KMUs müssen Zwischen- und Abschlussberichte sowie unterstützende Dokumente einreichen.

  25. Welche Kriterien bestimmen die besten Projekte?

  26. Die Auswahlkriterien basieren auf Relevanz, Innovation, Qualität und Wirkung. Jede Sektion erhält maximal 25 Punkte und mindestens 14 Punkte, mit einer Gesamtpunktzahl von 100. Nur Bewerber, die mindestens 70 Punkte erreichen, werden als förderfähig angesehen. Bei Punktgleichheit hat die Einreichung mit der innovativeren Idee Vorrang. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 „Vergabekriterien“.

  27. Was passiert, wenn das Projekt eines Bewerbers vor der vorgesehenen Frist abgeschlossen wird?

  28. Wenn ein Projekt frühzeitig abgeschlossen wird, bewerten die Projektpartner die Umsetzung und veranlassen die finanzielle Auszahlung innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Abschlussberichts.

  29. Wie können Bewerber Unterstützung bei ihren Einreichungen erhalten?

  30. Bewerber können die landesweiten Hilfseinrichtungen für technische Unterstützung im Zusammenhang mit dem Online-Antragsformular kontaktieren. Es ist verpflichtend, diese mindestens 5 Tage vor Ablauf der Frist zu kontaktieren.

  31. Was passiert, wenn der Abschlussbericht nicht akzeptiert wird?

  32. Wenn der Abschlussbericht nicht akzeptiert wird, erfolgt die letzte Zahlung erst, wenn die aufgeworfenen Probleme gelöst sind.

  33. Welche Art von Ergebnissen/Ergebnissen kann in den Projektplan aufgenommen werden?

  34. Indikative Ergebnisse und Lieferungen, die in den Projektplan aufgenommen werden können, sind Berichte, Managementzusammenfassungen, Fotos, Videos, Zertifikate, Bordkarten, Hotelrechnungen. Diese sollten je nach Art der Aktivitäten berücksichtigt werden.

  35. Was kann unter die Kostenkategorie „Externe Expertise oder Dienstleistungen“ fallen?

  36. Diese Kategorie kann Reisekosten, Kosten für die Organisation von Veranstaltungen, Kosten für externe Experten, Kosten für Druckmaterialien, Kosten für digitale Kampagnen, Schulungskosten, Konferenzgebühren usw. umfassen.

  37. Sind Kosten und Aktivitäten im Zusammenhang mit Infrastrukturen förderfähig?

  38. Nein, diese Arten von Kosten und Aktivitäten sind im Rahmen dieser Ausschreibung nicht förderfähig.

  39. Was kann als Ausrüstung für das innovative Projekt gekauft werden? Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Ausrüstungskosten?

  40. Dies kann jede Art von Ausrüstung wie Werkzeuge, Software, Produkte usw. umfassen, die die Umsetzung des innovativen Projekts unterstützen und im Projektplan und im Antragsformular gerechtfertigt sind. Die Ausrüstungskosten sind auf maximal 25 % des Budgets begrenzt.

  41. Gibt es im Falle von Partnerschaften eine Begrenzung des Budgets für das innovative Projekt?

  42. Ja, im Falle von Partnerschaften, die KMUs und andere öffentliche oder private Organisationen umfassen, die eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung des innovativen Projekts durch das Tourismus-KMU spielen, sollten mindestens 70 % des Budgets für Tourismus-KMUs vorgesehen werden.

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